RAUCHWARNMELDER RETTEN LEBEN!

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht seit dem 01.01.2016 für neu errichtete und umgebaute Wohnungen und Eigenheime. Zum 31.12.2023 endete die Übergangsfrist für alle Bestandsgebäude, somit ist es nun verpflichtend alle Schlafräume und die dazugehörigen Fluchtwege, mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dies gilt sowohl für vermietete als auch für selbstgenutzte Wohnungen und Wohneigentum. Zuständig für die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer. 
 

Die Melder wurden in den letzten Jahren auf technischer Ebene stetig weiterentwickelt. Rauchwarnmelder lassen sich durch Funk oder Draht vernetzen und können in Ihre bestehende gebäudetechnische Anlage angebunden werden.

 

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern und finden die passende Lösung für Ihr zu Hause!